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Allgemeine Geschäftsbedingungen HEIDEFÖRSTER e.K.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Lehrgängen und Seminaren (nachfolgend „Veranstaltungen“) zwischen dem Teilnehmer und der Firma HEIDEFÖRSTER e.K. (Inhaber: Thomas Stelling, nachfolgend kurz „HEIDEFÖRSTER“ genannt).

2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der HEIDEFÖRSTER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen kann online über die Website der HEIDEFÖRSTER oder in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) erfolgen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers zum Abschluss eines Vertrages dar.

2. Die Berücksichtigung von Anmeldungen erfolgt grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs.

3. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer ausdrücklichen, schriftlichen Teilnahmebestätigung oder Rechnung durch den HEIDEFÖRSTER zustande. Eine bloße Bestätigung des Bestelleingangs im Online-System stellt noch keine Vertragsannahme dar.

4. Zulassungsvoraussetzungen: Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit, gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Besitz bestimmter Scheine oder Schutzausrüstung) erfüllt.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

1. Das Teilnahmeentgelt (Kursgebühr) wird mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat im Voraus, spätestens jedoch bis zum Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.

2. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht unabhängig von eventuellen Leistungen oder Zuschüssen Dritter (z. B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit).

3. Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind, sofern nicht ausdrücklich im Kursangebot anders ausgewiesen, nicht in den Kursgebühren enthalten.

4. Befindet sich der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der HEIDEFÖRSTER berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. 

 

§ 4 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

1. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) an den HEIDEFÖRSTER erfolgen.

2. Bei einem Rücktritt, der bis zu 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn beim HEIDEFÖRSTER eingeht, wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Bereits darüber hinaus gezahlte Gebühren werden erstattet.

3. Bei einem Rücktritt weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten. Dem Teilnehmer bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass dem HEIDEFÖRSTER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Die volle Gebührenpflicht gilt auch dann, wenn der Teilnehmer die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (gemäß § 2 Abs. 4) zum Kursbeginn nicht nachweisen kann und deshalb von der Teilnahme ausgeschlossen werden muss.

5. Ersatzteilnehmer: Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungspflicht frei, wenn er rechtzeitig vor Kursbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennt, der mit Zustimmung des HEIDEFÖRSTER in den Vertrag eintritt. Der HEIDEFÖRSTER kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer die gesetzlichen oder fachlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme sonstige wichtige Gründe entgegenstehen.

 

§ 5 Sicherheitsbestimmungen, Ausrüstung und Ausschluss von der Teilnahme

1. Anweisungskompetenz: Den Sicherheitsanweisungen des HEIDEFÖRSTER sowie der von ihm eingesetzten Ausbilder, Dozenten und Führer ist während der gesamten Veranstaltung (einschließlich der Pausen und Begehungen) unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Bereitstellung und Pflicht zur Ausrüstung: Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Forstschutzhelm, Schnittschutzhose und Beinschutz wird dem Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung grundsätzlich vom HEIDEFÖRSTER leihweise zur Verfügung gestellt.

● Ausnahme Handschuhe: Passende Arbeitshandschuhe sind von jedem Teilnehmer aus hygienischen und passformtechnischen Gründen selbst mitzubringen. Ohne geeignete Handschuhe ist eine Teilnahme am praktischen Teil ausgeschlossen.

● Eigene Ausrüstung: Bringt ein Teilnehmer nach vorheriger Absprache seine eigene Schutzausrüstung oder eigene Werkzeuge/Motorsägen mit, ist er allein für deren ordnungsgemäßen, unbeschädigten und zertifizierten Zustand (z. B. CE-Kennzeichnung, gültige Prüfplaketten, KWF-Siegel) verantwortlich. Der HEIDEFÖRSTER behält sich vor, mitgebrachte Ausrüstung vor Ort zu überprüfen und bei Mängeln oder fehlender Zertifizierung die Nutzung zu untersagen.

3. Sofortiger Ausschluss vor Ort: Der HEIDEFÖRSTER und seine Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, einen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung (oder Teilen davon) auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer:

○ Substanzkonsum: unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten steht (es gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze sowie ein absolutes Rauschmittelverbot ab Kursbeginn);

○ Gefährdung: durch sein Verhalten sich selbst, andere Personen, Tiere oder Sachwerte erheblich gefährdet; ○ Verhaltensverstoß: den Ablauf der Veranstaltung oder die Gruppe nachhaltig stört oder den Anweisungen des Lehrpersonals trotz einmaliger Ermahnung (bei Gefahr im Verzug auch ohne Ermahnung) nicht Folge leistet;

○ Umwelt- und Tierschutz: gegen gesetzliche Vorschriften des Unfallschutzes, des Waffen- und Jagdrechts, des Natur-, Umwelt- oder Tierschutzes verstößt (z. B. unbefugtes Verlassen von Wegen in Schutzgebieten, Missachtung von Brutzeiten, unsachgemäßer Umgang mit Waffen/Werkzeugen);

○ Mangelnde Eignung: offensichtlich nicht über die erforderliche körperliche oder geistige Fitness, Belastbarkeit oder die notwendigen sprachlichen Verständigungsmöglichkeit en verfügt, die für eine sichere Durchführung der Veranstaltung zwingend notwendig sind.

4. Finanzielle Folgen des Ausschlusses: Wird ein Teilnehmer aus den in Absatz 2 oder 3 genannten Gründen von der Veranstaltung ausgeschlossen, bleibt er zur Zahlung des vollen Teilnahmeentgelts verpflichtet. Eine (teilweise) Rückerstattung der Kursgebühr ist ausgeschlossen. Eventuelle Mehrkosten, die dem HEIDEFÖRSTER durch den Ausschluss oder den Rücktransport des Teilnehmers entstehen, trägt der Teilnehmer selbst.

 

§ 6 Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den HEIDEFÖRSTER

1. Der HEIDEFÖRSTER behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei Vorliegen höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterlagen, Waldbrandgefahr), plötzlicher Erkrankung des Referenten oder bei Nichterreichen der vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl abzusagen.

2. Im Falle einer Absage wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte  werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. für bereits gebuchte Bahntickets oder Hotelzimmer), sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des HEIDEFÖRSTER.

3. Der Wechsel von Dozenten/Ausbildern sowie geringfügige Änderungen im Ablaufplan oder eine Verlegung des Veranstaltungsortes innerhalb der Region Lüneburg/Heide berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Entgelts, sofern der Gesamtzuschnitt und das Ziel der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

 

§ 7 Haftung

1. Der HEIDEFÖRSTER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des HEIDEFÖRSTER oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Für sonstige Schäden haftet der HEIDEFÖRSTER nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des HEIDEFÖRSTER oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der HEIDEFÖRSTER auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Die Teilnahme an Kursen im Freien (Wald/Gelände) erfolgt bezüglich der typischen Waldgefahren (z. B. herabfallende Äste, unwegsames Gelände, Insektenstiche) auf eigene Gefahr, soweit dem HEIDEFÖRSTER keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

 

§ 8 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

1. Alle ausgegebenen Schulungsunterlagen, Präsentationen und Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des HEIDEFÖRSTER untersagt.

2. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Teilnahmeentgelts im Eigentum des HEIDEFÖRSTER.

 

§ 9 Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen

1. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung durch den HEIDEFÖRSTER unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO und BDSG) elektronisch verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

2. Während der Veranstaltungen können durch den HEIDEFÖRSTER oder beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentations- und Werbezwecke (z. B. Website, Flyer, Social Media) erstellt werden. Die Einwilligung hierzu erfolgt freiwillig und kann vom Teilnehmer vor oder während des Kurses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, wird vorab das mündliche Einverständnis eingeholt.

 

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Teilnehmer, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht bei Fernabsatzverträgen (z. B. bei Online-Buchungen oder Anmeldungen per E-Mail) ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die detaillierte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Teilnehmer im Rahmen des Buchungsprozesses gesondert zur Verfügung gestellt und sind auf der Website des HEIDEFÖRSTERS jederzeit einsehbar.

 

§ 11 Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) und Verbraucherschlichtung

1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher unter der externen Internetadresse https://ec.europa.eu/consumers/ odr/ finden können.

2. Der HEIDEFÖRSTER ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 12 Schlussbestimmungen (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform)

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der jeweils in der Teilnahmebestätigung angegebene Veranstaltungsort.

2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Firma HEIDEFÖRSTER e.K. in Lüneburg.

3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel)

Stand: Mai 2026

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